Die tatsächlichen Kosten eines Hostinganbieters zeigen sich oft erst beim Abschied. Dann kommen Gebühren für den Export deiner eigenen Daten, proprietäre Formate, die sich anderswo kaum importieren lassen, Kündigungsfristen und Wochen an technischer Arbeit hinzu, die niemand eingeplant hat.
Das war weder illegal noch zufällig. Den Wechsel zu erschweren ist eine wirtschaftlich nachvollziehbare Strategie: Wer einen Anbieter nicht ohne Weiteres verlassen kann, bleibt häufig dort. Genau deshalb brauchte es ein Gesetz, um diese Hürden abzubauen. Wettbewerbsdruck allein reichte nicht.
Der EU Data Act ist der erste ernsthafte gesetzgeberische Versuch, diese Hindernisse zu beseitigen. Es lohnt sich, ihn vor der nächsten Anbieterentscheidung zu verstehen, statt erst dann, wenn du bereits festhängst.
Was ist der EU Data Act?
Der EU Data Act ist eine umfassende Verordnung über den Zugang zu Daten und ihre Weitergabe in der europäischen Wirtschaft. Ein großer Teil betrifft Daten vernetzter Geräte: Wer darf etwa Messwerte einer intelligenten Maschine, eines Industriesensors oder eines vernetzten Fahrzeugs nutzen, und unter welchen Bedingungen?
Für Hosting- und Infrastrukturentscheidungen ist vor allem das Kapitel über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten relevant. So bezeichnet die Verordnung Cloud-, Plattform- und Infrastrukturdienste. Das Kapitel verpflichtet Anbieter dazu, einen Wechsel auch praktisch zu ermöglichen.
Die zeitliche Staffelung ist wichtig, denn sie erklärt einen Großteil der Verwirrung darüber, was bereits gilt. Die Verordnung trat am 11. Januar 2024 in Kraft und gilt seit dem 12. September 2025. Die finanziellen Vorgaben werden jedoch schrittweise wirksam: Wechselentgelte sind erst ab dem 12. Januar 2027 vollständig verboten. „Der Data Act gilt bereits“ und „jede Gebühr beim Ausstieg ist schon abgeschafft“ klingen daher ähnlich, bedeuten aber etwas anderes.
Das Problem dahinter: die Bindung an einen Anbieter
Ein Vendor Lock-in besteht selten aus einem einzigen großen Hindernis. Meist summieren sich mehrere kleinere Hürden, die einzeln betrachtet jeweils begründbar erscheinen.
Am sichtbarsten sind Egress-Gebühren für ausgehende Daten. Verlangt ein Anbieter wenig für die Übertragung hinein, aber deutlich mehr für die Übertragung hinaus, wachsen die Kosten eines Wechsels mit der gespeicherten Datenmenge. Weniger offensichtlich sind proprietäre Formate: Daten lassen sich zwar exportieren, anschließend aber nur mit den Werkzeugen dieses Anbieters gut lesen. Die Migration kostet dann auch bei kostenlosem Export Arbeit.
Dazu kommen vertragliche und betriebliche Hürden: lange Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und die Tatsache, dass der Neuaufbau einer Umgebung bei einem anderen Anbieter Entwicklungszeit kostet, die auch für neue Funktionen gebraucht wird. Zusammen reicht das meist aus, um ein Unternehmen bei einem Anbieter zu halten, den es sonst verlassen hätte. Genau dagegen richtet sich die Verordnung.
Was der Data Act von Anbietern verlangt
Die zentrale Vorgabe lautet, ungerechtfertigte vertragliche, technische, kommerzielle und organisatorische Wechselhindernisse abzubauen. Diese Formulierung ist bewusst weit gefasst und betrifft mehr als Gebühren.
Bei den Kosten erfasst die Verordnung ausdrücklich Entgelte für ausgehende Daten, die im Rahmen eines Anbieterwechsels anfallen. Gerade diese Gebühren pro übertragenem Gigabyte haben viel zur Kundenbindung beigetragen. Sie werden in zwei Schritten abgeschafft: Bis zum 12. Januar 2027 darf ein Anbieter nur noch reduzierte Wechselentgelte verlangen. Diese dürfen seine tatsächlich entstandenen, unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen Kosten nicht übersteigen. Ab diesem Datum darf er keine Wechselentgelte mehr erheben.
Die normale Nutzung bleibt kostenpflichtig. Rechenleistung und Speicher, die du tatsächlich nutzt, musst du weiterhin bezahlen. Auch eigenständige, separat vereinbarte Kosten können bestehen bleiben. Eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung eines Vertrags mit fester Laufzeit wird also nicht automatisch unwirksam. Abgeschafft werden soll die Abschreckung durch hohe Ausstiegskosten. Achte deshalb darauf, ob Gebühren in weiterhin zulässige Kategorien wie einen kostenpflichtigen Premium-Migrationsservice umbenannt werden.
Für den Ablauf gilt: Sobald ein Kunde einen Wechsel einleitet, muss der Anbieter den Übergang innerhalb einer verbindlichen Höchstfrist von 30 Tagen abschließen, statt ihn auf unbestimmte Zeit hinauszuzögern. Beim Wechsel zwischen vergleichbaren Infrastrukturdiensten müssen Anbieter außerdem die sogenannte funktionale Gleichwertigkeit unterstützen. Sie müssen dir also helfen, Daten, Konfigurationen und digitale Vermögenswerte so zu übertragen, dass sie am Ziel funktionieren, ob bei einem anderen Anbieter oder auf eigener Hardware.
Hinzu kommen Transparenzpflichten. Neben dem Verordnungstext lohnt sich ein Blick in die Erläuterungen der Europäischen Kommission. Anbieter müssen ihre Wechselbedingungen klar veröffentlichen, einschließlich des Ablaufs, der voraussichtlichen Fristen und verbleibender Gebühren. Kunden sollen die Details nicht erst im ungünstigsten Moment in einem Supportartikel entdecken.
Was das für die Wahl eines VPS- oder Hostinganbieters bedeutet
Unmittelbar verbessert sich deine Verhandlungsposition. Exportierbare Daten und ein praktikabler Ausstieg gehören nun zu den regulatorischen Anforderungen. Du musst sie dir nicht mehr als Zugeständnis erbitten. Das verändert ein Verkaufsgespräch über Migrationsbedingungen.
Die Grenzen sind ebenso wichtig. Die Verordnung baut vertragliche und finanzielle Hürden ab und schreibt Abläufe vor. Sie übernimmt aber nicht deine Migration. Eine Produktivumgebung umzuziehen bedeutet weiterhin, Konfigurationen neu aufzubauen, erneut zu testen, DNS umzustellen und das Ergebnis zu prüfen. Diese Arbeit wird nicht kostenlos, nur weil die Egress-Gebühr entfällt.
Auch die Unterschiede zwischen Anbietern bleiben bestehen. Eine Plattform mit Standardkomponenten und dokumentierten Exporten lässt sich leichter verlassen als eine Umgebung aus proprietären Managed Services, unabhängig von den jeweiligen Egress-Gebühren. Die Einhaltung der Regeln schafft einen Mindeststandard, garantiert aber keine Gleichwertigkeit.
Welche Fragen du einem Anbieter jetzt stellen solltest
Frage nach den konkreten Vertragsregeln für den Export deiner eigenen Daten und lass dir die Antwort schriftlich geben. Eine mündliche Zusicherung reicht nicht. Ein Anbieter, der nach Einführung des Data Act hier noch vage bleibt, gibt dir damit bereits eine wichtige Information.
Frage auch, in welchem Format sich Daten und Konfigurationen exportieren lassen. Standardisierte Datenbank-Dumps, einfache Konfigurationsdateien und Datenträgerabbilder sind portabel. Proprietäre Snapshot-Formate und plattformspezifische Dienstdefinitionen sind es nicht, auch wenn ihr Download kostenlos ist.
Lass dir den dokumentierten Wechselprozess und seine Fristen zeigen: Wer erledigt welche Schritte, und was übernimmt der bisherige Anbieter? Frage außerdem nach der vertraglichen Kündigungsfrist. Sie besteht neben den Wechselregeln weiter und wird durch diese nicht ersetzt.
Worauf es ankommt
Die Wechselvorschriften des Data Act stärken die Position aller, die Cloud- oder Hostingdienste bewerten. Die Möglichkeit, einen Anbieter zu verlassen, ist nun eine gesetzliche Anforderung.
Die Details bleiben entscheidend. Lies die Vertragsbedingungen, prüfe die Exportformate und lass dir den dokumentierten Ablauf zeigen. Die Einhaltung der Verordnung allein macht noch nicht jeden Wechsel reibungslos. Anbieter mit einfacher Architektur, transparenten Preisen und kurzen Vertragslaufzeiten ließen sich schon vor der Verordnung leichter verlassen. Das gilt weiterhin.
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Häufige Fragen zum EU Data Act
Seit wann gelten die Wechselregeln des EU Data Act?
Die Verordnung trat im Januar 2024 in Kraft. Die meisten Pflichten, einschließlich der Wechselvorschriften, gelten seit September 2025. Einige finanzielle Regelungen werden erst danach schrittweise wirksam. Prüfe deshalb den aktuellen Stand, statt davon auszugehen, dass sämtliche Vorgaben vom ersten Tag an galten.
Gilt der Data Act für Hostinganbieter außerhalb der EU?
Ja, wenn sie Datenverarbeitungsdienste für Kunden in der EU anbieten. Die Logik ähnelt dem räumlichen Anwendungsbereich der DSGVO: Entscheidend ist, wer die Kunden sind, nicht wo das Unternehmen gegründet wurde.
Ist ein Cloud-Anbieterwechsel durch den Data Act jetzt vollständig kostenlos?
Nicht generell. Gebühren für den Wechsel selbst, einschließlich Egress-Gebühren, werden nach dem Zeitplan der Verordnung abgeschafft. Separat vereinbarte Kosten, etwa für die vorzeitige Beendigung eines Vertrags mit fester Laufzeit, können weiterhin anfallen. Die technische Migration musst du oder dein neuer Anbieter außerdem weiterhin erledigen.
Ist der EU Data Act dasselbe wie die DSGVO?
Nein. Die DSGVO regelt gezielt den Schutz personenbezogener Daten. Der Data Act ist breiter angelegt: Er betrifft den Zugang zu personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten sowie deren Übertragbarkeit, einschließlich maschinell erzeugter Daten und der Rechte beim Cloud-Wechsel. Ein Unternehmen kann unter beide Regelwerke fallen. Die Anforderungen werden getrennt geprüft.
Garantiert ein Wechsel nach dem Data Act einen unterbrechungsfreien Betrieb?
Nein. Die Verordnung beseitigt Hürden und setzt Fristen für den Anteil des Anbieters am Übergang. Die Planung der Umstellung, Tests und DNS-Änderungen bleiben normale Migrationsarbeit mit den üblichen Risiken.
Gibt es im Data Act Ausnahmen für kleine Unternehmen?
Bei einigen Pflichten zur Datenweitergabe sieht die Verordnung Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen vor, weil diese Vorschriften vor allem auf größere Dateninhaber zugeschnitten sind. Die Wechselpflichten treffen jedoch die Anbieter und nicht deren Kunden. Ein kleines Unternehmen profitiert daher in der Regel von diesen Vorschriften, statt selbst zu den Verpflichteten zu gehören.
